1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Solios Energy KLG (nachfolgend „Solios Energy“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
1.2 Solios Energy bietet Dienstleistungen im Bereich der Photovoltaikanlagen an, insbesondere:
– Reinigung von Photovoltaikanlagen
– Service und Unterhalt von Photovoltaikanlagen
– Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen
– Wartung und Überwachung von Photovoltaikanlagen
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Solios Energy stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Die Angebote von Solios Energy sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Solios Energy eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden versendet oder die bestellte Ware bzw. Dienstleistung liefert.
2.3 Mündlich abgeschlossene Verträge werden schriftlich bestätigt. Ohne eine solche Bestätigung gelten mündliche Vereinbarungen nicht als verbindlich.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind netto, exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist Solios Energy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
3.4 Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen oder von Solios Energy nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückgehalten noch gekürzt werden.
4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.2 Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Solios Energy ist bemüht, die bestellte Ware oder Dienstleistung schnellstmöglich zu liefern. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden jedoch nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
4.4 Kann eine Leistung aufgrund von Verzögerungen, die Solios Energy nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Abhängigkeiten von Dritten), nicht termingerecht erbracht werden, hat Solios Energy Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms.
5.1 Der Umfang der Leistungen wird im Vertragsdokument, in der Offerte oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
5.2 Änderungen oder zusätzliche Anforderungen, die nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren und werden nach Aufwand berechnet.
5.3 Wartungs- und Überwachungsleistungen werden gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen durchgeführt. Solios Energy behält sich vor, zusätzliche Kosten für unvorhergesehene Arbeiten oder notwendige Anpassungen in Rechnung zu stellen.
6.1 Solios Energy gewährleistet, dass die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung frei von Mängeln ist.
6.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese Solios Energy innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als genehmigt.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat Solios Energy das Recht, die mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
6.4 Die Haftung von Solios Energy ist, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt auf 50% der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf CHF 1’000’000. Solios Energy haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Schäden infolge von Datenverlust.
6.5 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nicht durch Solios Energy zu vertreten sind, wie beispielsweise unsachgemäße Bedienung, natürliche Abnutzung oder mangelhafte Instandhaltung durch den Kunden.
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Solios Energy.
8.1 Solios Energy verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Kundendaten vertraulich zu behandeln.
8.2 Kundendaten werden ausschließlich für die Abwicklung der beauftragten Leistungen und zur Kundenbetreuung verwendet.
9.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von Solios Energy an Dritte abtreten.
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von Solios Energy.